Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen

Kastration gegen Katzenleid

Rund zwei Millionen Katzen leben laut Schätzungen des Deutschen Tierschutzbundes allein in Deutschland auf der Straße – oftmals unter erbärmlichen Bedingungen. Sie alle stammen ursprünglich von Hauskatzen ab, die nicht kastriert wurden, und vermehren sich nahezu unkontrolliert weiter. Neben der systematischen Kastration der Straßenkatzen durch Tierschutzvereine sind auch die Besitzer freilebender Hauskatzen gefragt: Nur mit ihrer Mithilfe kann es gelingen, langfristig der Überpopulation und somit dem Elend unzähliger Samtpfoten entgegenzuwirken.
Viele Städte und Gemeinden in NRW und anderen Bundesländern haben deshalb bereits eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen erlassen – Tendenz steigend. Auch Schloß Holte-Stukenbrock gehört dazu, ebenso wie Verl, Gütersloh, Oerlinghausen und viele mehr. Eine Übersicht der Städte mit Kastrationspflicht finden Sie zum Beispiel auf der Website des Deutschen Tierschutzbundes.
Unabhängig vom Geschlecht der Katze ist die Kastration ein vergleichsweise harmloser Routineeingriff. Zusätzlich zu der erwünschten Reduzierung freilebender „Wildkatzen“ hat die Kastration übrigens noch weitere Vorteile: Der Fortpflanzungstrieb und damit einhergehende Streitigkeiten werden verringert, Krankheitsübertragungen und Verletzungen somit deutlich vermindert.
Lassen Sie Ihre Freigänger-Katze frühzeitig kastrieren und schützen Sie damit sie und andere Stubentiger! Wir informieren Sie gern über den richtigen Zeitpunkt und alle weiteren Einzelheiten. Noch bis Ende April 2017 gewähren wir Ihnen außerdem 10 % Rabatt auf den Kastrationspreis!

Ihr Team der Kleintierpraxis Dr. Nieder

 


Weiterführende Informationen:
Website des deutschen Tierschutzbundes

Link: https://www.tierschutzbund.de/katzenschutz.html