Neue Regelung für Tierärztlichen Notdienst

Was ist die “GOT-Notdienstnovelle”?

Ende 2019 hat der Bundesrat einer neuen Bestimmung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zugestimmt, die als “GOT-Notdienstnovelle” bezeichnet wird. Diese Bestimmung beinhaltet neue, verpflichtende Vorgaben für die Abrechnung von Besuchen im Tierärztlichen Notdienst.

Was genau bedeutet das für Sie und uns?

Die Gebührenordnung für Tierärzte, kurz “GOT”, regelt die korrekte Abrechnung von Tierärztlichen Leistungen.
Für alle Leistungen, die im Notdienst, also außerhalb der regulären Sprechzeiten erbracht werden, gelten künftig neue Vorschriften. Diese verpflichten uns zur Erhebung einer pauschalen Notdienstgebühr von 50 € sowie der Abrechnung des mindestens zweifachen bis maximal vierfachen Gebührensatzes.

Diese Vorschriften gelten ausschließlich für Behandlungen außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten, also werktags nach Ende unserer Sprechzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen.

Die Verordnung tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, also vermutlich im Februar 2020. Ihr Ziel ist übrigens die Sicherstellung eines ausreichenden Tierärztlichen Notdienstes auch in Zeiten des Fachkräftemangels – ein Vorhaben, das sicherlich auch in unserem und Ihrem Sinne ist!

Weitere Informationen des Bundesverbands praktizierender Tierärzte finden Sie hier: https://m.tieraerzteverband.de/bpt/aktuelles/meldungen/2019_11_06_got-verordnung.php?redirectResize=1.
Um eventuelle Mehrkosten abzufedern, empfiehlt die Bundestierärztekammer den Abschluss einer geeigneten Tierkrankenversicherung: https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2019/08/Tierkrankenversicherung.php

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung.

Ihr Team der Tierarztpraxis Dr. Nieder in Schloß Holte